Allgemeine Geschaftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen

In diesen Bedingungen wird verstanden unter:

  • Ferienunterkunft: Ferienwohnung Yako, Markt 19 TOP 8, 5602 Wagrain, Österreich;
  • Vermieter: Edwin Koolwijk, Edmond Audranstraat 257, 3543 BH Utrecht, Niederlande die dem Mieter die Ferienunterkunft zur Verfügung stellt;
  • Mieter: derjenige, der mit dem Mieter den Vertrag in Sachen de Ferienunterkunft schließt;
  • Mitmieter: mit dem Mieter reisende Person, die die Ferienunterkunft in Anspruch nimmt;
  • einem Dritten: jede andere Person, die nicht der Mieter und/ oder Mitmieter ist;
  • Vereinbartem Preis: der Betrag, der für die Benutzung der Ferienunterkunft bezahlt wird;
  • Informationen: schriftliche/ elektronische Daten über die Benutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln in Bezug auf den Aufenthalt;
  • Annullierung: die schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Mieter, und zwar vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts.
Artikel 2: Inhalt des Vertrags
  1. Der Vermieter stellt dem Mieter zu Erholungszwecken, also nicht für permanente Bewohnung, eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs zur Verfügung, und zwar für den vereinbarten Zeitraum und zu dem vereinbarten Preis.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, den Vertrag und die Regeln in den dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er hat dafür zu sorgen, dass ein Mitmieter und/ oder ein Dritter/ Dritte, der bzw. die ihn besucht/ besuchen und/ oder sich bei ihm aufhält bzw. aufhalten, den Vertrag und die Regeln in den dazugehörigen Informationen einhalten.
Artikel 3: Dauer und Beendigung des Vertrags.

Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts, ohne dass dazu eine Kündigung erforderlich ist.

Artikel 4: Preis und Preisänderung
  1. Der Preis wird auf der Grundlage der in diesem Moment geltenden Tarife vereinbart, die der Vermieter festgesetzt hat.
  2. Wenn nach Festsetzung des vereinbarten Preises durch eine zusätzliche Belastung seitens des Vermieters infolge einer Änderung der Lasten und/ oder Abgaben, die sich direkt auf die Ferienunterkunft oder den Mieter beziehen, extra Kosten entstehen, können diese auch nach Abschluss des Vertrags an den Mieter weitergegeben werden.
Artikel 5: Bezahlung
  1. Der Mieter hat die Zahlungen in Euros zu leisten, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart worden ist, und zwar unter Einhaltung der vereinbarten Fristen.
  2. Wenn der Mieter trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seine Zahlungsverpflichtung binnen einer zweiwöchigen Frist nach Erhalt der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und zwar unbeschadet des Rechtes des Vermieters auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
  3. Wenn der Vermieter am Ankunftstag nicht im Besitz des gesamten geschuldeten Betrags ist, ist er berechtigt, dem Mieter den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechtes des Vermieters auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
  4. Die dem Vermieter mit Recht entstandenen außergerichtlichen Kosten nach einer Inverzugsetzung gehen zu Lasten des Mieter. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt worden ist, wird nach schriftlicher Zahlungsaufforderung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den noch ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt.
Artikel 6: Annullierung
  1. Bei Annullierung hat der Mieter dem Vermieter eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt:
    • bei Annullierung innerhalb eines Monats vor dem Anfangsdatum: 50% des vereinbarten Preises;
    • bei Annullierung innerhalb fünfzehn Tagen vor dem Anfangsdatum: 100% des vereinbarten Preises;
  2. Die Entschädigung ist proportional abzüglich der Verwaltungskosten rückzuerstatten, wenn der Platz von einem Dritten auf Empfehlung des Mieter und mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters für denselben Zeitabschnitt oder einen Teil dieses Zeitabschnitts reserviert wird.
Artikel 7: Benutzung durch Dritte
  1. Benutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Vermieter dazu schriftlich seine Zustimmung gegeben hat.
  2. Die Zustimmung kann unter bestimmten Bedingungen gegeben werden, die – wenn dies der Fall ist – im Voraus schriftlich festzulegen sind.
Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Mieter

Der Mieter hat den vollständigen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum zu bezahlen.

Artikel 9: Zwischenzeitliche Beendigung durch den Vermieter und Räumung bei einer schuldhaften Nicht- oder Schlechterfüllung und/ oder einer unerlaubten Handlung

Der Vermieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:

  1. wenn der Mieter, der/ die Mitmieter(s) und/ oder ein Dritter/ Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Regeln in den dazugehörigen Informationen und/ oder die staatlichen Vorschriften, trotz vorheriger Warnung, nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt/ erfüllen bzw. einhält/ einhalten, und zwar in solchem Maße, dass dem Vermieter billigerweise nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen;
    • wenn der Mieter, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, den Vermieter und/ oder Mitmieter belästigt, oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der direkten Umgebung des Geländes vergiftet;
    • wenn der Mieter, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, durch die Weise, in der er die Ferienunterkunft benutzt, die Bestimmung des Geländes missachtet.
  2. Nach Kündigung hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft geräumt ist und das Gelände möglichst bald, jedoch spätestens innerhalb von 2 Stunden, verlassen ist.
  3. Der Mieter bleibt im Prinzip verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu bezahlen
Artikel 10: Gesetzgebung und Regeln
  1. Der Vermieter hat jederzeit dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft, sowohl in- als auch extern, alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die behördlicherseits an die Ferienunterkunft gestellt werden (können).
  2. Der Mieter ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einzuhalten. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Mitmieter(s) und/ oder ein Dritter/ Dritte, der/ die ihn besucht/ besuchen und/ oder sich bei ihm aufhält/ aufhalten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einhält/ einhalten.
Artikel 11: Instandhaltung und Anlage
  1. Der Vermieter ist verpflichtet, das Freizeitgelände und die zentralen Einrichtungen gut instand zu halten.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Zustand der Ferienunterkunft und der direkten Umgebung während der Laufzeit des Vertrags nicht geändert wird.
Artikel 12: Haftung
  1. Der Vermieter ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seinem Gelände haftbar, es sei denn, dass dies die Folge von Mängeln ist, die dem Vermieter anzurechnen sind.
  2. Der Vermieter ist nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder andere Formen höherer Gewalt haftbar.
  3. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schaden, der durch das Verrichten oder Unterlassen von Handlungen durch ihn selber, den/ die Mitmieter und/ oder den/ die Dritten verursacht wurde, soweit es sich um Schaden handelt, der dem Mieter, dem/ den Mitmieter und/ oder dem/ den Dritten angerechnet werden kann.
Artikel 13: Gerichtsstand und Rechtswahl
  1. Dieser Vertrag unterliegt niederländische Recht
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieter, wobei der Vermieter überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
Artikel 14: Sonstige Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Niederländisch, Englisch und Deutsch verfügbar. Im Falle von Gegensätzlichkeiten zwischen diesen Fassungen präferiert die niederländischsprachige Fassung.